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Angebot/Kurzbeschreibung:
Der Notdienst Berlin e.V. berät und betreut Menschen mit einer Suchtproblematik, als auch deren Angehörige in Berlin.
Im Betreuten Wohnen helfen unsere Mitarbeitenden Ihnen mit passgenauen Leistungspaketen,
denn Drogenabhängigkeit wirkt sich häufig auf alle Lebensbereiche aus.
 
Anschrift:
Notdienst Neukölln
Betreutes Wohnen
Berthelsdorfer Straße 13
12043 Berlin-Neukölln
 
Verkehrsanbindung:
U-Bahn:
U7 Karl-Marx-Straße
3 Minuten Fußweg; Ladenbüro
 
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag und Freitag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
 
Zielgruppe (w/m):
Die betreute Wohnform ist ein Hilfsangebot im Bereich der Versorgung substituierter Menschen.
 
Preis/Aufwandsentschädigung:
Wir stellen mit Ihnen einen Antrag auf Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 78 i.V.m.§113 SGB IX beim zuständigen Teilhabefachdienst.
 
Telefon:
030 / 23 32 40 50 0
 
FAX:
030 / 23 32 40 50 0
               
Internet:
 
E-Mail:
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Ansprechpartner/innen:
Einrichtungsleitung
Frau Spitz
 
Ausstattung:
Unsere Zimmer und Gemeinschaftsräume sind möbliert.
 
Voraussetzung/Nachweise:
Substitutionsbehandlung
 
Sonstige Information: Text übernommen von deren Website
Der Notdienst Berlin e.V. bietet betreuten Wohnraum für substituierte Menschen an sechs Standorten mit Wohnungen in den Bezirken Mitte, Neukölln, Friedrichhain-Kreuzberg, Schöneberg, Marzahn, Charlottenburg und Spandau.
Die vorhandene Möblierung ermöglicht einen unkomplizierten Einzug. Die Wohnplätze befinden sich in kleinen 2er oder 3er Wohngemeinschaften und wenigen Einzelwohnungen. Multiprofessionelle Teams unterstützen bei der Bewältigung psychischer, körperlicher und sozialer Probleme, sowie der Alltagsbewältigung. Wir bieten regelmäßige Hausbesuche, Begleitung zu Ämtern oder Arztpraxen, Einzelgespräche und vielfältige Gruppenangebote z.B. zur Konsumreduktion oder Affektkontrolle. Wir stehen zur Seite bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven, der Integration in Arbeit und Beschäftigung, der Suche nach eigenem Wohnraum oder der Vermittlung in weiterführende Hilfen wie z.B. Therapie oder PSB. Die Maßnahme ist nach § 35 BtmG anerkannt.
 
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